für Batteriespeicher
Eine Allgefahrenversicherung (sog. All-Risk-Police) mit Ertragsausfalldeckung schützt Energiespeicher gegen unvorhergesehen eingetretene Sachschäden und Verluste z.B. durch Feuer und Naturgefahren.
Versicherungen
Versicherungsschutz für Batteriespeicher
Es gibt viel zu tun für Batteriespeicher: Regelenergie, Intraday-Trading, Engpassmanagement (Redispatch), Blindleistung, Peak Shaving oder Schwarzstart – Battery Energy Storage System (kurz: BESS) sind Alleskönner und zweifelsfrei Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Mit einer Allgefahrenversicherung (All-Risk-Police) und integriertem Ertragsausfallschutz gewinnen Betreiber von Batteriespeichersystemen die notwendige Investitionssicherheit. Als einer der führenden Versicherungsmakler für Erneuerbare Energien sind wir Ihr Experte für die Versicherung von Batterie(-groß)speichern.
Allgefahrenversicherung
Versichert ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Batteriespeicheranlage sowie alle Sachen (z.B. Blitzschutzeinrichtungen, Einbruchmeldesysteme) die für den Betrieb und die Betriebserhaltung der Batteriespeicheranlage vorhanden sind bzw. vorgehalten werden, sobald diese betriebsfertig ist und soweit sich diese am Versicherungsort befinden und ihre Werte in der Versicherungssumme enthalten sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet.
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an der versicherten Batteriespeicheranlage (sog. Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
e) Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Hagel, Erdbeben;
f) Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus;
g) höhere Gewalt.
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Ertragsausfallversicherung
In der All-Risk-Police ist ein Ertragsausfallschutz integriert, d.h. der Versicherer übernimmt neben dem Sachschaden auch den finanziellen Folgeschaden während der Ausfalldauer. Wird die technische Einsatzmöglichkeit des Batteriespeichers infolge eines am Versicherungsort eingetretenen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, so ersetzt der Versicherer den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden bzw. die Mehrkosten oder den Aufwand von Mehrkosten. Das können zum Beispiel nicht nicht erwirtschaftete Vergütungen für Stromverkauf, die Teilnahme am Regelenergiemarkt oder bei Verwendung für den Eigenbedarf die Mehrkosten für anderweitigen Strombezug sein – maßgeblich ist das individuelle Geschäftsmodell vom Speicher.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Montageversicherung
Eine Montageversicherung ersetzt Schäden und Verluste, die während der Montagetätigkeit und dem Probebetrieb am Batteriespeicher entstehen und sichert die Besteller und Montageunternehmen sowie alle am Vertrag beteiligten Subunternehmen gegen die daraus resultierenden Kosten ab. Von der Montage bis hin zur Abnahme des Batteriespeichers ist der Versicherungsnehmer geschützt. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material- oder Montagefehler, Brand, Blitz, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl.
Betreiber-Haftpflichtversicherung
Trotz aller Vorsicht sind Betreiber von Batteriespeicher schnell in der Haftung. Zum Beispiel dann, wenn Schäden durch Brand des Speichers entstehen oder ausgespeicherter Strom einen Schaden im Netz des Energieversorgers verursacht. Eine Betreiberhaftpflichtversicherung schützt Betreiber vor den Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Betrieb einer Batteriespeicheranlage und leistet insbesondere Entschädigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Schäden durch Umwelteinwirkung sowie Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. Der Haftpflichtversicherer prüft eine gestellte Forderung: Ist sie unberechtigt, lehnt sie der Versicherer ab. Ist sie berechtigt, reguliert der Versicherer im Rahmen des Deckungsumfangs.
Rückbaubürgschaft
Beim Rückbau von Batteriegroßspeicher entstehen Personal-, Entsorgungs- und Transportkosten. Aufgrund dessen, dass Großspeicher weitläufig Grund und Boden beanspruchen bzw. versiegeln und dieser am Ende der Betriebszeit im Ausgangszustand zurück gegeben werden soll, muss die Finanzierung der Kosten sichergestellt sein. Eine Rückbaubürgschaft gibt Grundstückseigentümer bzw. Behörden und Gemeinden die hierfür notwendige Sicherheit.
Vermögensschadenhaftpflicht
Die Wertschöpfungskette von Projektentwicklern für Batteriegroßspeicher umfasst unter anderem die Standortentwicklung, Netzanschlussplanung und Baurechtsentwicklung, Geschäftsmodellentwicklung, Technologieauswahl und Auslegung sowie der Projektbau und die Inbetriebnahme. Schnell können sich Planungs-, Beratungs- oder Berechnungsfehler einschleichen, die teure Sachschäden, Vermögensschäden, Personenschäden oder sonstige Ausführungsfehler verursachen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt Projektentwickler für Batteriespeicher gegenüber Kunden und Auftraggebenden.
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